Läuft man durch Bobenheim-Roxheim, trifft man immer häufiger auf Vorgärten, die überwiegend oder sogar gänzlich aus Stein bestehen. Insbesondere in den Neubaugebieten sind diese “Schottergärten” beliebt.
Solche Steingärten haben allerdings ganz klare ökologische Nachteile. Steine heizen sich im Sommer auf und das Klima im Ort leidet erheblich darunter. Pflanzen hingegen sorgen für Kühle. In Steingärten gibt es kaum Leben. Grüne Vorgärten mit heimischen Pflanzen bieten Bienen und Schmetterlingen Lebensraum und Nahrung.
Die FWG hat Steingärten den Kampf angesagt und einen Antrag zur „Klimafreundlichen Gestaltung der Vorgärten“ gestellt. Der Antrag beinhaltet auch den verpflichtenden Rückbau bereits bestehender Steinvorgärten.
Ganz klar: Auch wir möchten weniger Steingärten und mehr Grün in Bobenheim-Roxheim. Wir sehen einzig die Forderung des Rückbaus bestehender Steinvorgärten problematisch. Während Landesbauordnungen in benachbarten Bundesländern wie in Baden-Württemberg die jeweiligen Eigentümer zur Begrünung nicht überbauter Grundstücksflächen verpflichten, so fehlt es in Rheinland-Pfalz an einer gesetzlichen Grundlage, die eine Rückbauverpflichtung begründet.
Die FWG schlägt vor, Besitzer über Bebauungspläne dazu zu zwingen. Doch bestehende Bebauungspläne zu verschärfen, ist äußerst schwer. Darin ein Verbot oder gar eine Rückbauverpflichtung für Steingärten zu verankern, ist nach unserer Rechtsansicht nicht möglich.
Sollten in unserem Ort neue Baugebiete entstehen, werden wir aber die Aufnahme eines Verbots von Steingärten in den entsprechenden Bebauungsplänen befürworten.
Ganz anders sieht die Sache hingegen bei Steingärten auf kommunalen Flächen aus, die problemlos wieder in Grünflächen umgewandelt werden können und sollten.